Rahmenbedingungen
Rechte und Pflichten
Ich arbeite als freiberufliche Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin (GUKG § 36), führe eine ausreichende, regelmäßige Dokumentation über die erbrachten Dienstleistungen und habe Schweigepflicht.
Als Pflegefachkraft bin ich verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten und den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Im Falle einer Kooperation mit anderen med. und pflegerischen Berufsgruppen, stelle ich Daten auf Wunsch zur Verfügung. Als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin stelle ich je Betreuung den vereinbarten Betrag in Rechnung.
Ich bin nicht persönlich leistungsverpflichtet und berechtigt, mich geeigneter Vertreter zu bedienen. Den Vertrag kann ich jederzeit auflösen.
Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde bestätigt ausdrücklich den Erhalt der Information, dass die erbrachten Leistungen nicht von Trägern der gesetzlichen Gesundheitskasse bezahlt werden (ÖGK usw.). Ein allfälliger Kostenzuschuss bzw. Kostenerstattung betreffen der Kosten von den Maßnahmen der medizinischen Hauskrankenpflege durch den gehobenen Dienst und sind selbst beim jeweiligen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen.
Der zu betreuende Mensch ist gegenüber dem Auftragsnehmer nicht weisungsbefugt. Der Betreuungsvertrag kann jederzeit aufgelöst werden.
Die Zutrittsmöglichkeit für die Betreuung zum Wohnbereich ist vom Kunden unbedingt sicherzustellen. Für das persönliche Erstgespräch zuhause verrechne ich inklusive Wegzeit 40 Euro.
Honorar:
Das Stundenhonorar für 1 Stunde/Woche beträgt 80 Euro inkl. Feiertagszulage. Ab 3 Stunden/Woche können wir vereinbaren, dass ich den Preis um 20 Euro reduziere.
Die Fahrzeit fällt in die Betreuungszeit und wird nicht extra verrechnet. Die Abrechnung erfolgt ab einer Stunde Betreuung. Das Abrechnungsintervall für die Betreuung und Fahrt sind 15 Minuten.
Ausfallsregelung:
Bei Ausfall der Hauskrankenpflege durch akute Krankheit des zu Pflegenden entfällt das Honorar, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Bei Ausfall der Betreuung durch akute Krankheit, Verlegung in ein Krankenhaus oder eine stationäre Pflegeeinrichtung des zu Pflegenden, entfällt das Honorar, wenn es nicht zumutbar ist mich zu informieren. Bei nicht stattfindendem Termin ohne vorherige Absage, ist eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Stundenausmaßes zu bezahlen.
Erreichbarkeit:
Über mein Diensthandy mit der Nummer 0680/5595626, bin ich von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr erreichbar. Wenn ich nicht erreichbar bin, rufe ich ehest möglich im Rahmen dieser Zeit zurück.
Beschaffung der Pflegeutensilien:
Der Kunde ist nach vorheriger Planung und Besprechung für die Beschaffung der benötigten Pflegeutensilien verantwortlich bzw. kann diese im Rahmen von Besorgungstätigkeit an mich übertragen.